FREIBAD NEUMARK

Badeordnung

 1.ALLGEMEINES

 Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Sie dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freibad. Mit dem Betreten des Badegeländes erkennt jeder Besucher diese Haus- und Badeordnung sowie die Nutzung besonderer Einrichtungen des Freibades an. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

2.BADEGÄSTE

Die Benutzung des Bades ist grundsätzlich nur während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rahmen der Haus- und Badeordnung möglich. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Das Rauchen im Freibad ist nur außerhalb des Sanitär-, Umkleide- und Badebereiches gestattet. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Sammelbehältern zu entsorgen. Behälter aus Glas dürfen in den Sanitär-, Umkleide- und Badebereich nicht mitgebracht werden. Fundsachen sind unverzüglich dem Personal des Freibades Neumark zu übergeben. Das Lärmen, Herumrennen und die Belästigung anderer Badegäste, z.B. durch Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente, ist nicht gestattet. Das Fotografieren und Filmen von Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Der Zutritt ist nicht gestattet:

Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen

Personen, die Tiere mit sich führen(ausgenommen Blindenhunde)

Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztliche Bescheinigung gefordert werden) oder Hautveränderungen leiden, die sich ablösen und in das Wasser übergehen können.

Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ferner ist der Eintritt nur mit einer Begleitperson gestattet für Kinder unter 7 Jahren und Blinden.

Das Personal des Bades übt gegenüber den Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Es besteht kein Recht auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.

Der vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung der Freibad Neumark bedürfen:

Erteilung von privatem Schwimmunterricht

Foto- und Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke

Verkauf von Waren jeglicher Art, Dienstleistungen und der Vertrieb von Druck- und Reklameschriften

Bei Unfällen haben sich Besucher so zu verhalten, dass Rettungsmaßnahmen nicht behindert und gefährdet werden.

3.ÖFFNUNGSZEITEN UND ENTGELTE

Die Öffnungszeiten werden jährlich festgelegt und über die ausgehängte Preisliste und Prospekte bekanntgegeben und sind damit Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung. Der Badegast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen sein. Die Eintrittsberechtigung ist während der Dauer des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Tageskarten gelten nur einmal am Kauftag und nur in dem Freibad Neumark. Das Wechselgeld ist sofort nach Erhalt vom Badegast zu prüfen. Die Eintrittsausweise verlieren mit dem Ende der Öffnungszeit bzw. mit dem Verlassen des Bades ihre Gültigkeit. Benutzt ein Besucher das Freibad und dessen Einrichtungen ohne einen entsprechenden Eintrittsausweis, so ist ein Bußgeld in Höhe von 50,00 EURO zu entrichten. Gelöste Eintrittsausweise können nicht zurückgenommen werden. Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet. Die Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen oder Teilen davon können aus wichtigem Grund (wie z.B. Überfüllung, Betriebsstörungen, Gewitter o.ä.) eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben werden. Einlassschluss ist 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit. 15 Minuten vor Betriebsschluss sind die Becken zu verlassen.

4.BENUTZUNG DES BADES

In den Schwimm- und Badebecken ist von allen Gästen Badebekleidung zu tragen. Die Beckenumgänge des Schwimmer- und Nichtschwimmerbeckens dürfen nicht mit Fußbekleidung, die auf der Straße benutzt wird, betreten werden. Jeder Badegast ist verpflichtet, vor der Benutzung der Badebecken den Körper in den Duschdurchgängen abzubrausen.

Des Weiteren ist es nicht gestattet:

auf den Beckenumgängen zu rennen

an Sprunganlagen, Einstiegsleitern, Haltestangen, Geländern und Trennseilen zu turnen

andere Badegäste zu tauchen oder ins Wasser zu stoßen.

Nichtschwimmer dürfen das Schwimmerbecken nur zur Schwimmausbildung unter Anleitung eines Schwimmlehrers benutzen. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr.

Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten,daß Springen vom Beckenrand nur von der Schmalseite des Beckens ohne Anlauf gestattet ist. Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal. Das Benutzen von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) und Tauchbrillen erfolgt auf eigene Gefahr. Aus Gründen der Sicherheit der Gäste wird darum gebeten, Schäden an Geräten und anderen sportlichen Einrichtungen unverzüglich dem Personal zu melden. Die Benutzung eigener elektrischer Geräte ist nicht zulässig.

Bei Aufzug eines Gewitters sind die Becken unverzüglich zu räumen und die Badegäste aufzufordern das Freibad zu verlassen. Der Aufenthalt unter Bäumen ist lebensgefährlich und demzufolge verboten.

Die Eintrittsausweise behalten für diesen Tag weiterhin ihre Gültigkeit.

Es ist verboten in den Beckenbereichen alkoholhaltige Getränke zu sich zu nehmen. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Badleitung vor, polizeiliche Schritte einzuleiten.

5.HAFTUNG

Die Badegäste benutzen das Bad einschließlich der Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad und seine Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

Der Betreiber haftet ferner nicht für Schäden, die Dritte verursachen(Diebstahl, Sachbeschädigungen, Verletzungen bei Ballspielen etc.), für Schäden an Fahrzeugen sowie Fahrrädern. Der Betreiber kann sich jedoch nicht auf Haftungsausschluss berufen, sofern ihm oder dem Personal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Neumark 2020

Neumarker-Badoase agil e. V.

Der Vorstand

Neueste Kommentare

27.09 | 14:08

...einschränken:)
Vielen Dank erst einmal für Ihre Offenheit:)
Nico

27.09 | 14:06

Ja würde dann die Suche antreten wenn dann geschlossen ist, wenn das möglich wäre.
Bei der Veranstaltung kommt man nicht zum suchen da es zu viel Neugier gibt und das mich bei der Suche erheblich...

20.09 | 17:29

Diese Jahr ist das Bad schon geschlossen. Wir haben lediglich am 3. Oktober unsere letzte Veranstaltung, das wäre Ihre Möglichkeit.

20.09 | 11:24

...Dazu entsorge ich auch den gefundenen Unrat.
Ich werde vorsichtig graben ohne Flurschaden zu verursachen.
Ganz liebe Grüße
Nico Garlik

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